A
Arbeitsgemeinschaften
Für die Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Jahrgangs werden momentan dienstags in der 5. Stunde Arbeitsgemeinschaften angeboten. Daraus müssen die Kinder eine Pflicht-AG wählen.
Später stehen eventuell weitere AG’s zur Auswahl.
Angeboten werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern.
Freiwillige Arbeitsgemeinschaften können wir nur anbieten, wenn genug Angebote vorhanden sind. Deshalb freuen wir uns besonders, wenn Ehrenamtliche oder Eltern Arbeitsgemeinschaften anbieten.
B
Beurlaubung
Beurlaubungen in der Schulzeit müssen eine Ausnahme sein. Ein Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Bis zu drei Tage können bei der Klassenlehrkraft beantragt werden. Über längere Zeiträume entscheidet die Schulleitung. Die Gründe müssen in jedem Fall dargelegt werden.
Vor und nach den Ferien sollen Schüler nicht beurlaubt werden. Verlängerungen von Urlaubs- und Flugreisen dürfen wir nicht genehmigen.
Für sämtliche Beurlaubungen gilt, dass die Antragsteller die Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.
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Bildungs- und Teilhabepaket
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Bücherei
An unserer neu gebauten Schule wird es eine Schulbücherei geben. Genauere Informationen werden an dieser Stelle zu lesen sein, sobald die Bücherei eröffnet wird.
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Das Schul-ABC befindet sich noch im Aufbau.
Zu welchen Stichwörtern wünschen Sie sich Informationen?
Schreiben Sie uns: sekretariat@gs-sznord.de